Sterbefälle
Allgemeine Informationen
Beim Eintritt eines Todesfalles müssen Sie dem Standesamt des Sterbeortes folgende Unterlagen vorlegen:
- Der von dem zuständigen Arzt ausgestellte Leichenschauschein
- Eine beglaubigte Abschrift oder ein Auszug aus dem Familienbuch des/der Verstorbenen
(bei Ledigen: Familienbuch der Eltern)
Ist kein Familienbuch angelegt, Heiratsurkunde des/der Verstorbenen (bei Ledigen: Geburtsurkunde)
- Personalausweis und Reisepass des/der Verstorbenen
Wurde Ihr Angehöriger in Meißner geboren oder hat dort geheiratet, liegen dem Standesamt mit Ausnahme des Leichenschauscheines und der Ausweisdokumente die erforderlichen Unterlagen vor.
Ist Ihr Angehöriger in Meißner verstorben, beurkundet der/die Standesbeamte/in der Gemeinde Meißner den Sterbefall und stellt eine Sterbeurkunde aus.
Das Standesamt befindet sich in den Räumen der Gemeindeverwaltung, Ortsteil Abterode, Hinterweg 4, und ist während der Dienststunden geöffnet.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Ilona Plafki
Telefon: 0 56 57 - 98 96 31
Telefax: 0 56 57 - 98 96 26
E-Mail: ilona.plafki@gemeinde-meissner.de
steht Ihnen darüber hinaus bei eventuellen Fragen gern zur Verfügung.
Mit Ihrem zuständigen Pfarrer ist der Bestattungstermin zu vereinbaren. Die Bestellung einer Grabstätte sowie das Ausheben des Grabes erfolgt ebenfalls dort.
Weitere Informationen können Sie den jeweiligen Friedhofs- bzw. Friedhofsgebührenordnungen entnehmen.
Ansprechpartner
Fachbereich BürgerserviceHinterweg 4
37290 Meißner OT Abterode