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Sterbefälle


Allgemeine Informationen

 

Beim Eintritt eines Todesfalles müssen Sie dem Standesamt des Sterbeortes folgende Unterlagen vorlegen:

 

  • Der von dem zuständigen Arzt ausgestellte Leichenschauschein
  • Eine beglaubigte Abschrift oder ein Auszug aus dem Familienbuch des/der Verstorbenen

(bei Ledigen: Familienbuch der Eltern)

Ist kein Familienbuch angelegt, Heiratsurkunde des/der Verstorbenen (bei Ledigen: Geburtsurkunde)

  • Personalausweis und Reisepass des/der Verstorbenen

 

Wurde Ihr Angehöriger in Meißner geboren oder hat dort geheiratet, liegen dem Standesamt mit Ausnahme des Leichenschauscheines und der Ausweisdokumente die erforderlichen Unterlagen vor.

 

Ist Ihr Angehöriger in Meißner verstorben, beurkundet der/die Standesbeamte/in der Gemeinde Meißner den Sterbefall und stellt eine Sterbeurkunde aus.

 

 

Das Standesamt befindet sich in den Räumen der Gemeindeverwaltung, Ortsteil Abterode, Hinterweg 4, und ist während der Dienststunden geöffnet.

 

 

Ihre Ansprechpartnerin

 

Frau Ilona Plafki

 

Telefon: 0 56 57 - 98 96 31

Telefax: 0 56 57 - 98 96 26

E-Mail: ilona.plafki@gemeinde-meissner.de

 

steht Ihnen darüber hinaus bei eventuellen Fragen gern zur Verfügung.

 

 

Mit Ihrem zuständigen Pfarrer ist der Bestattungstermin zu vereinbaren. Die Bestellung einer Grabstätte sowie das Ausheben des Grabes erfolgt ebenfalls dort.

 

Weitere Informationen können Sie den jeweiligen Friedhofs- bzw. Friedhofsgebührenordnungen entnehmen.

Ansprechpartner

Fachbereich Bürgerservice
Hinterweg 4
37290 Meißner OT Abterode

Veranstaltungen

 

Nächste Veranstaltungen:

29. 04. 2024 - Uhr

 

04. 05. 2024 - Uhr bis Uhr

 

09. 05. 2024 - Uhr

 
 
 

Kümmer-Kasten

 

Wenn es etwas gibt, was Ihnen auf dem Herzen liegt, haben Sie hier die Möglichkeit, uns [hier] Ihr Anliegen mitzuteilen.

 

 
 

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