Sterbefälle


Allgemeine Informationen

 

Beim Eintritt eines Todesfalles müssen Sie dem Standesamt des Sterbeortes folgende Unterlagen vorlegen:

 

(bei Ledigen: Familienbuch der Eltern)

Ist kein Familienbuch angelegt, Heiratsurkunde des/der Verstorbenen (bei Ledigen: Geburtsurkunde)

 

Wurde Ihr Angehöriger in Meißner geboren oder hat dort geheiratet, liegen dem Standesamt mit Ausnahme des Leichenschauscheines und der Ausweisdokumente die erforderlichen Unterlagen vor.

 

Ist Ihr Angehöriger in Meißner verstorben, beurkundet der/die Standesbeamte/in der Gemeinde Meißner den Sterbefall und stellt eine Sterbeurkunde aus.

 

 

Das Standesamt befindet sich in den Räumen der Gemeindeverwaltung, Ortsteil Abterode, Hinterweg 4, und ist während der Dienststunden geöffnet.

 

 

Ihre Ansprechpartnerin

 

Frau Ilona Plafki

 

Telefon: 0 56 57 - 98 96 31

Telefax: 0 56 57 - 98 96 26

E-Mail: ilona.plafki@gemeinde-meissner.de

 

steht Ihnen darüber hinaus bei eventuellen Fragen gern zur Verfügung.

 

 

Mit Ihrem zuständigen Pfarrer ist der Bestattungstermin zu vereinbaren. Die Bestellung einer Grabstätte sowie das Ausheben des Grabes erfolgt ebenfalls dort.

 

Weitere Informationen können Sie den jeweiligen Friedhofs- bzw. Friedhofsgebührenordnungen entnehmen.

Ansprechpartner

Fachbereich Bürgerservice
Hinterweg 4
37290 Meißner OT Abterode