Kfz-Schein, Namensänderung und Änderung Wohnort im Landkreis
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Meißner verlegt haben, sind Sie gemäß § 27 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung verpflichtet, die neue Anschrift in Ihrem Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Sie können selbst zu uns kommen oder eine andere Person damit beauftragen. Geben Sie dieser Person dann eine formlose Vollmacht und alle erforderlichen Unterlagen mit.
Die Adressänderungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Notwendige Unterlagen
- Geänderter Personalausweis (keine Kopie)
- Fahrzeugschein
Ansprechpartner
Fachbereich BürgerserviceHinterweg 4
37290 Meißner OT Abterode