Wahlen

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt.

 

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind aufgerufen an der Europawahl teilzunehmen. Neu in diesem Jahr ist, dass auch 16- und 17-jährige EU-Bürgerinnen und -Bürger die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wählen dürfen.

 

Bei der Europawahl werden 96 Abgeordnete, die Deutschland im Europäischen Parlament vertreten, für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Diese Abgeordneten haben maßgeblichen Einfluss auf die europäische Politik und Gesetzgebung.

 

Die Europawahl findet nach dem Verhältniswahlrecht statt. Das bedeutet, dass Sie Ihre Stimme einer Partei geben, die dann entsprechend ihres Stimmenanteils Abgeordnete ins Europäische Parlament entsendet.

 

Das Europäische Parlament spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der Politik und Gesetzgebung der Europäischen Union. Drei wesentliche Aufgaben sind hierbei zu nennen:

 

  1. Gesetzgebung: Das Europäische Parlament erlässt gemeinsam mit dem Europäischen Rat EU-Rechtsvorschriften, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger in Europa beeinflussen.

  2. Haushalt: Das Parlament und der Rat bestimmen gemeinsam den jährlichen Haushaltsplan der EU, der wichtige Projekte und Programme finanziert.

  3. Kontrolle: Das Europäische Parlament überwacht die Tätigkeit der EU-Organe, insbesondere der Europäischen Kommission. Es wählt den Kommissionspräsidenten und hat das Recht, die Europäische Kommission zu bestätigen oder abzulehnen.

 

Für weitere Informationen zur Europawahl und zum Ablauf des Wahlvorgangs finden Sie auf der Webseite der Hessischen Staatskanzlei unter https://europawahl.hessen.de

 

Weitere Information insbesondere zur Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen finden Sie zu gegebenener Zeit hier.

 

 

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