Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.

Die Gemeinde Meißner ist daher bemüht, die Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

Kontrast

 

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Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:

 

Die Gemeinde Meißner arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.

 

Feedback und Kontakt

 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns über dieses Kontaktformular.

 

Oder Sie melden sich per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch:

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Meißner

Hinterweg 4

37290 Meißner

 

Telefon: 0 56 57 - 98 96 0

Telefax: 0 56 57 - 98 96 26

E-Mail: info@gemeinde-meissner.de 

 

Durchsetzungsverfahren

Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierfreie IT wenden. Die Beauftragte leitet die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen.

 

Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierfreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 06 41 - 3 03 29 01
Telefax: 06 11 - 3 27 64 40 36
E-Mail LBIT@rpgi.hessen.de
Internet: https://rp-giessen.hessen.de

 

Die Fachaufsicht über die Stelle hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration inne.

 

Erstellung der Erklärung

 

Diese Erklärung wurde am 19. April 2021 erstellt.